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   BFH, 06.11.2008 - V B 126/07   

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https://dejure.org/2008,5961
BFH, 06.11.2008 - V B 126/07 (https://dejure.org/2008,5961)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2008 - V B 126/07 (https://dejure.org/2008,5961)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2008 - V B 126/07 (https://dejure.org/2008,5961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung: Zur Klärbarkeit im Revisionsverfahren

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; UStG § 15; ; UStG § 6a; ; UStG § 6a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zur Klärbarkeit der Rechtsfrage, ob beim Vorsteuerabzug und einer anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung ein Schutz des guten Glaubens in Frage kommt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 234
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ein Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (EuGH-Urteil vom 6. Juli 2006 C-439/04, Kittel, Slg. 2006, I-6161, Randnrn. 55 f.).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    Denn gerade der Ankauf von hochwertigen PKW im Wesentlichen gegen Barzahlung (hier 128 000 DM) bei sofortigem Weiterverkauf zu dem in Bar erhaltenen Betrag sowie auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift auf dem vom Abholer vorgelegten Pass und der Verbringenserklärung waren, wie das FG revisionsrechtlich bindend feststellt (§ 118 Abs. 2 FGO), Umstände, die die Klägerin zu besonderer Sorgfalt hinsichtlich der Identität des angeblichen Vertragspartners und des Abholers hätten veranlassen müssen (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).
  • BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06

    Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    Etwaige Fehler bei der Beweiswürdigung sind materiell-rechtliche Fehler und führen noch nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23; vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 25.09.2007 - IX B 199/06

    Darlegung einer Divergenz (hier: Schuldvorwurf bei Einschaltung eines

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    Etwaige Fehler bei der Beweiswürdigung sind materiell-rechtliche Fehler und führen noch nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23; vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 20.07.2005 - XI B 95/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    An der Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage fehlt es dann, wenn das Finanzgericht (FG) sein Urteil auf eine alternative Begründung gestützt hat und der Kläger nicht für jeden der beiden Begründungsansätze einen Grund für die Revisionszulassung dargelegt hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229, m.w.N.).
  • BFH, 04.08.2005 - II B 34/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    An der Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage fehlt es dann, wenn das Finanzgericht (FG) sein Urteil auf eine alternative Begründung gestützt hat und der Kläger nicht für jeden der beiden Begründungsansätze einen Grund für die Revisionszulassung dargelegt hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032; vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2005 - III B 22/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    Etwaige Fehler bei der Beweiswürdigung sind materiell-rechtliche Fehler und führen noch nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23; vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88).
  • BFH, 17.09.1986 - II B 87/86

    Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung

    Auszug aus BFH, 06.11.2008 - V B 126/07
    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt einen substantiierten Vortrag zu der Frage, welcher Zeuge zu welchem Beweisthema zu vernehmen gewesen wäre, was dieser voraussichtlich ausgesagt hätte und weshalb diese Aussage unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 1986 II B 87/86, BFH/NV 1988, 235).
  • BFH, 14.11.2012 - XI R 17/12

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Umfang der

    Der von dem FA zitierte Beschluss vom 6. November 2008 V B 126/07 (BFH/NV 2009, 234) behandle einen abweichenden Fall, in dem das betreffende Fahrzeug sofort zum selben Preis weiterverkauft worden und dies dem liefernden Unternehmer bekannt gewesen sei, so dass tatsächlich bei dem Lieferer der Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung aufkommen könne.

    b) Auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift auf dem vom Abholer vorgelegten Pass und der Verbringenserklärung können Umstände darstellen, die die Klägerin zu besonderer Sorgfalt hinsichtlich der Identität des angeblichen Vertragspartners und des Abholers hätten veranlassen müssen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 234, unter 3.).

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 37/12

    Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als

    aa) Ob die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" beachtet wurde, ist durch eine Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, ggf. nach Durchführung einer entsprechenden Beweisaufnahme, zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 V B 126/07, BFH/NV 2009, 234, unter 2.; vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, unter 1.).
  • BFH, 20.09.2010 - V B 105/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Ablehnung eines Antrags auf

    der Gründe; Senatsbeschluss vom 6. November 2008 V B 126/07, BFH/NV 2009, 234).
  • BFH, 26.05.2010 - V B 70/09

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in

    der Gründe; Senatsbeschluss vom 6. November 2008 V B 126/07, BFH/NV 2009, 234; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 79).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 22/10

    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter

    der Gründe; Senatsbeschluss vom 6. November 2008 V B 126/07, BFH/NV 2009, 234).
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